Hilfe im Schadensfall in Oer-Erkenschwick

Verkehrsunfall? Unfallschaden? Im Falle eines Haftpflichtschadens, an dem Sie nicht schuld sind, können Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl einschalten.

Kontakt

Richtiges Verhalten bei einem Unfall

Nach einem Verkehrsunfall sollte überlegt gehandelt werden. Als Erstes ist die Warnblinkanlage einzuschalten. Dann muss die Warnweste angelegt und das Warndreieck im Abstand von bis zu 150 Schritten zum Unfallort aufgestellt werden. Danach ist bei Verletzten Erste Hilfe zu leisten und der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 zu rufen. Das Unfallaufnahme-Formular entspricht den in Deutschland gültigen rechtlichen Anforderungen. Bei Unfällen im Ausland empfehlen wir den Europäischen Unfallbericht. Da dieser in allen Sprachversionen identisch aufgebaut ist, können die wichtigsten Daten auch dann fehlerfrei aufgenommen werden, wenn sich die Unfallbeteiligten sprachlich nicht verständigen können. 

 

Die Polizei sollte zur Unfallaufnahme eingebunden werden. Dies ist nicht nur sinnvoll, wenn es Verletzte gab oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Sie sollte auch hinzugezogen werden, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder keine Versicherungsdaten vorliegen. Ist der Unfallhergang geklärt, sollten der Polizei gegenüber nur Angaben zur Person und zum Fahrzeug gemacht werden. 

EU-Unfallbericht herunterladen

Begriffe und Definitionen

Weiterführende Links und Infos

BVK

(Bundesverband öffentlich bestellter, vereidigter oder anerkannter qualifizierter Kraftfahrzeug-Sachverständiger e. V.)

TÜFA GmbH & Co. KG

(KÜS-Prüfstelle in Oer-Erkenschwick)

KÜS
(Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V.)

BMVBS

(Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)

KBA

(Kraftfahrt-Bundesamt)

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